Doris Fraccalvieri - Software - Vervielf - Nutzungsrechte - Anbieten
 

Doris Fraccalvieri - Computer- und EDV-Urteile
Software, Lizenzverstoß, Verkauf
Vertrieb "gebrauchter" Software unzulässig

Die Lizenzbestimmungen eines Softwareanbieters, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, stellen eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung der eingeräumten Nutzungsbefugnis dar. Der Erwerber der Nutzungsrechte kann diese daher nicht an Dritte weiterübertragen.

So untersagte das Landgericht München einem Internethändler das Anbieten und Vertreiben "gebrauchter" Lizenzen an Software, die von anderen Nutzern nicht mehr benötigt wird. Die Kunden wurden dabei aufgefordert, sich die betreffende Software selbst zu kopieren oder von der Homepage des klagenden Softwareherstellers herunterzuladen. Das Gericht sah hierin einen unzulässigen Eingriff in das allein dem betroffenen Unternehmen zustehende Vervielfältigungsrecht an seinen Programmen. Auch der so genannte "Erschöpfungsgedanke", dass also ein einmal mit dem Willen des Rechtsinhabers in Verkehr gebrachtes Produkt grundsätzlich weiterveräußert werden darf, führte zu keiner anderen Einschätzung, da nicht (z. B. auf CD-ROM) bereits von dem Softwarehersteller vervielfältigte Software weiterverbreitet wurde, sondern zur Herstellung neuer, von diesem nicht autorisierter Vervielfältigungen aufgefordert wurde.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG München I vom 19.01.2006 7 O 23237/05 justiz.bayern.de
Doris Fraccalvieri LG München I
Doris Fraccalvieri 7 O 23237/05
 
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